Bezuschussung durch Krankenkassen

Krankenkassen

Folgende Gesundheitskurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Maßnahme zur Primärprävention nach §§ 20 und 20a SGB V geprüft und zertifiziert.

Sie werden von den Krankenkassen bis zu 90% bezuschusst und bringen Bonuspunkte für die unterschiedlichen Bonushefte.

Handlungsfeld Bewegung/Prävention:

Handlungsfeld Entspannung:

Diese Gesundheitskurse sind abgeschlossene Einheiten mit jeweils 10 oder 12 Kursstunden.
Eine 80%-ige Kursteilnahme ist Voraussetzung für die Kostenbeteiligung. Solltest du an einem Termin verhindert sein, kannst du selbstverständlich diese Stunde in einem anderen Kurs nachholen.

Logo klein